Arbeitsmodelle sind keine individuellen Angelegenheiten. Im Gegenteil. Wer was wann wo wie arbeitet, ist betrieblich reguliert und organisiert. Nicht zuletzt sind Themen wie Arbeitszeit laut Gesetz mitbestimmungspflichtig. Der Betriebsrat muss hierbei also einbezogen und angehört werden. In tarifierten Unternehmen, wie den Stadtwerken, gilt neben den Betriebsvereinbarungen zudem der Branchentarifvertrag. Den regulatorischen Rahmen für Arbeitsmodelle bilden auf betrieblicher Ebene die Betriebsvereinbarungen, die den Branchentarifvertrag ergänzen.
Für die Umsetzungsphase von AKTIV-kommunal wurden eigene Betriebsvereinbarungen bzw. Öffnungsklauseln bestehender Betriebsvereinbarungen ausgehandelt und abgeschlossen. Nach der Pilotierung mussten die Regelungen für den Rollout auf das gesamte Unternehmen angepasst werden. Hierfür wurde eine neue Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Für die Unterstützung bei der Entwicklung von Betriebsvereinbarungen sind die jeweiligen Gewerkschaftssekretäre vor Ort zuständig.
Die Einführung neuer Arbeitsmodelle berührt unterschiedlichste betriebliche Themenfelder wie Prozesse, Qualifizierung, Führung und Unternehmenskultur. Es ist daher notwendig, unterstützende Konzepte und Instrumente zu entwickeln, die diese „Nebenschauplätze“ beleuchten. Gleichzeitig gilt es herauszufinden, welche zusätzlichen Themenfelder bearbeitet werden müssen, um den Erfolg der neuen Arbeitsmodelle zu unterstützen. Im vorliegenden Projekt waren dies insbesondere die Unternehmenskultur und die Führungskräfteentwicklung.
Die Themenfelder „Prozesse“ und „Qualifizierung und Führung“ wurden in zwei weiteren Teilprojekten durch das Fraunhofer IAO (Prozesse) und die Universität Duisburg/Essen bzw. die Stadtwerke Heidelberg (Qualifizierung und Führung) bearbeitet. Auch für diese Themenfeldern wurden Toolboxen entwickelt, die sie hier einsehen können: zu den AKTIV-kommunal Toolboxen.